Entsprechenserklärung
Der Deutsche Corporate Governance Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz eine gesetzliche Grundlage.
Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes am 26. Juli 2002 wurde dem Aktiengesetz ein neuer § 161 hinzugefügt, durch den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet sind, jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden:
§ 161 Aktiengesetz Erklärung zum Corporate Governance Kodex:
"Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugängig zu machen."
Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius SE haben am 12. März 2010 die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 abgegeben.
Entsprechenserklärung der Fresenius SE vom
Ergänzung der Entsprechenserklärung der Fresenius SE vom
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010. (PDF-Datei, 80 KB)
Archiv
- Entsprechenserklärung der Fresenius SE vom
8. Mai 2009 (PDF, 20 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius SE vom
21. Mai 2008 (PDF, 20 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius SE vom
6. Dezember 2007 (PDF, 21 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius AG vom
28. November 2006 (PDF, 20 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius AG vom
1. Dezember 2005 (PDF, 20 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius AG vom
2. Dezember 2004 (PDF, 47 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius AG vom
25. November 2003 (PDF, 14 KB) - Entsprechenserklärung der Fresenius AG vom
26. November 2002 (PDF, 25 KB)
